mini|rechts|Krasiński-Palast vor 1800
mini|rechts|Krasiński-Palast vor 1939
Das Oberste Gericht () ist in der Republik Polen die höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen. Das Gericht entscheidet als höchstinstanzliches Gericht in Verfahren der ordentlichen und bis 2018 auch Militärgerichtsbarkeit. Neben dem Instanzenzug der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht der Verfassungsgerichtshof, der grundsätzlich nur die Verletzung von Verfassungsrecht prüft.
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