Portal Orzeczeń Sądów Powszechnych

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Ministerstwo Sprawiedliwości (Poland)
Sprache:Polish
Veröffentlicht: Warszawa : Ministerstwo Sprawiedliwości, 2012.
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Online Zugang:Zobacz w języku polskim
Beschreibung:ikonaikonaikonaikona
Datenbank mit der Rechtsprechung der polnischen ordentlichen Gerichte (Berufungs-, Bezirks- und Landgerichte). In POSP wird der Inhalt der von den ordentlichen Gerichten erlassenen Urteile mit Begründung antragsfrei veröffentlicht. Die Urteile sind kostenlos und ohne vorherige Benutzerregistrierung verfügbar. Der Umfang der veröffentlichten Urteile wurde vom Richtergremium festgelegt und setzt nicht voraus, dass freigestellte Inhalte und irrelevante Rechts- und Informationswerte oder sich wiederholende Urteile veröffentlicht werden. Alle veröffentlichten Urteile werden zuvor automatisch durch den Einsatz fortschrittlicher Textanalysealgorithmen anonymisiert. POSP bietet den Nutzern die Möglichkeit einer einfachen sowie einer erweiterten Suche, die es unter anderem erlaubt, den juristischen Weg einer einzelnen Abteilung eines bestimmten Gerichts oder des vorsitzenden Richters zu verfolgen. Jedes Urteil ist zusätzlich mit Informationen verknüpft, die nicht in seinem Inhalt enthalten sind: die Überschrift des Themas und die Rechtsgrundlage d. h. die Rechtsvorschriften, auf denen das Urteil beruht. Das Wörterbuch der Schlagwörter wird ständig um neue Schlagwörter erweitert, die auf der Grundlage der von den Gerichten eingereichten und vom Rechtsteam analysierten Anträge entstehen. Diese sind derzeit in straf- und zivilrechtliche, arbeits- und sozialrechtliche Schlagwörter unterteilt. Eine vollständige Liste ist immer auf dem Urteilsportal unter „Themen-Schlagwörter“ verfügbar. Die Darstellung des ausgewählten Urteils aus der Liste der Suchergebnisse ist in eine Metrik unterteilt, die uns eine Reihe von „Metadaten“ präsentiert, d. h. Informationen, die beschreiben, wer es erstellt hat und wo, sowie zusätzliche Daten über die Rechtsgrundlage, das Schlagwort des Themas und die vom Richter erstellte These, falls vorhanden. Der Inhalt des Urteils selbst ist nativ verfügbar (HTML) mit der Möglichkeit, es schnell in eine .pdf-Datei zu exportieren und direkt von der Website zu drucken. Im Hauptteil des Urteils finden sich auch Verweise (Links), die zu den Originaltexten der Rechtsvorschriften führen, auf die an bestimmten Stellen Bezug genommen wird.
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